Daten im Fokus

Wichtige Änderungen im Internetrecht

21. April 2016

Daten im Fokus

Seit Jahresbeginn bahnen sich weitere Veränderungen im Internetrecht an. Betroffen davon sind prinzipiell alle Betreiber einer Website. Konkret geht es um die Aufklärungs- und Informationspflicht in den Bereichen „Impressum“ und „Datenschutzerklärung“. Das Datenschutzrecht und § 13 des TMG schreiben vor, dass die Nutzer von Webseiten in einer korrekten und aktuellen Datenschutzerklärung darüber informiert werden müssen, welche Nutzerdaten gespeichert werden.

Nach Rücksprache mit unserem Fachanwalt für Internetrecht genügt ein „Standardeintrag“ unter Umständen nicht mehr. Fehlende Informationen können zukünftig zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen. Doch soweit sollte es natürlich nicht kommen. Als Ihre betreuende Agentur werden wir auch zukünftig inhaltliche Empfehlungen für diese Bereiche anbieten, möchten aber nicht versäumen, Sie darauf hinzuweisen, dass juristisch einwandfreie Inhalte nur durch einen Fachanwalt sichergestellt werden können.

Im Detail heißt das:

Jeder Seitenbetreiber sollte sich die Zeit nehmen, zu überprüfen, ob alle von der Website erhobenen Daten auch in der Datenschutzerklärung aufgeführt sind. Dazu zählen unter anderem klassische Nutzerdaten, die aus Kontaktformularen gespeichert und verarbeitet werden. Aber auch ein Facebook-Like-Button, eine Google-Karte oder ein Analysentool sammeln fleißig personenbezogene Daten. Selbst die IP-Adresse des Benutzers wird gespeichert. Sie sollten also alle „Sammler“ aufführen und informieren, welche Daten gespeichert werden und was damit passiert.

Bei Fragen zu diesem Thema rufen Sie uns einfach kurz an. Auch ein Fachanwalt hilft Ihnen hier gern weiter. Für einen umfangreichen Überblick möchten wir Ihnen folgenden Artikel auf www.e-recht24.de empfehlen:

Pin It on Pinterest